Eingliederungshilfe für Jugendliche

„Lasse nicht zu, dass das was du nicht kannst, das beeinträchtigt, was du kannst.“ (John Wooden)

 

Eingliederungshilfe (35a KJHG) ist für  jene Menschen gedacht, die Unterstützung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigen.

Die ambulante Eingliederungshilfe „TeilSE!N“ richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, deren seelische Entwicklung von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dadurch beeinträchtigt ist.

„TeilSE!N“ ist ein Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene, die als Folge oder Begleitumstand einer psychischen Erkrankung erhebliche Schwierigkeiten im Leistungsbereich, aber auch in der Bewältigung der Alltagsaufgaben und in den sozialen und kommunikativen Beziehungen haben.

Ziel der Unterstützung ist die individuelle Förderung des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in seiner Entwicklung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Angestrebt wird daher, den KlientInnen möglichst viel Autonomie und soziale Kompetenz zu vermitteln.

Der junge Mensch soll insbesondere bei der Verselbstständigung unterstützt werden. Entsprechend der vorliegenden Diagnose und der vorherrschenden Symptomatik können einzelne Module der ambulanten Eingliederungshilfe der Seelensteine flexibel und passgenau zusammengestellt werden, so dass eine individuelle Förderung möglich ist.

Jugendliche und junge Erwachsene mit einer seelischen Behinderung erleben ihre individuellen Beeinträchtigungen immer im Kontext ihres Lebensumfeldes. Einen hohen Stellenwert für unsere Arbeit nimmt deshalb die Unterstützung der Jugendlichen bei der Bewältigung ihres Alltags ein. Wir bieten dazu vielfältige Übungsmöglichkeiten, wie das Erlernen:

–       einer gesunden Alltagsstrukturierung
–       eines vernünftigen Umgangs mit Geld
–       einer geordneten Haushaltführung
–       einer sinnvollen Freizeitgestaltung
–       von Antragsstellungen bei Ämtern und Behörden
–       des allgemeinen Umgangs mit Behörden
–       der eigenen Haushalts- und Wirtschaftsführung
–       angemessenen Zuhörens
–       eigene Interessen entwickeln und diese fair zu vertreten
–       kultureller Teilhabe (Theater, Bibliothek, Sport)
–       eines sinnvollen Umgangs mit Medien

Leistungen im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe umfassen auch die Hilfe bei der dauerhaften Sicherung der Teilhabe an einer Schul- /Berufsschulausbildung bzw. an einem Arbeitsplatz entsprechend der Neigungen und Fähigkeiten des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen sowie Krisenintervention und Krisenbegleitung.

Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendliche sowie junger Erwachsener nach dem SGB VIII wird durch das Jugendamt finanziert.

Ansprechpartnerin: 
Jeannette Abel 
Tel. 0174 3253592 
E-Mail: jeannette.abel@twsd.de 

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